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Eurasier Klub e.V. Sitz Weinheim
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Deutscher Champion VDH
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Deutscher Champion VDH 

HTML clipboardDer Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In - und Ausland.
Übergangsregelung: Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Zuerkennung des Titel "Deutscher Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformular mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 35,00 Euro
  • Zusatzgebühr bei Überprüfung/Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)

 

Deutscher Jugend-Champion VDH 

HTML clipboardDer Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften - davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen - auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

 

Zuerkennung des Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 20,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)

 

Deutscher Veteranen-Champion VDH 
HTML clipboardDer Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften - davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen - auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Zuerkennung des Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 20,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)

 

Internationaler-Schönheits-Champion 
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

Vergabe der Anwartschaften:
Vergabe des CACIB (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshund-klasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters.

Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden:

CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheits-Champion" von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

 

Zuerkennung des Titel "Internationaler Schönheits-Champion":
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Auflistung der vier erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatum, des Zuchtrichters und der Katalognummer.
  • Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes
  • Gebühr 37,00 Euro

 

 
 

Deutscher Champion Klub 

Der Titel „Deutscher Champion (Klub)“ wird an Eurasier verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die vier Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Championklasse an den erstplazierten Eurasier mit der Formwertnote Vorzüglich möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse mit der Formwertnote Vorzüglich kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftseurasier bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (Klub)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Zuerkennung des Titel "Deutscher Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Vier Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformular mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
  • Kopie der Ahnentafel
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
  • Gebühr 30,00 Euro

 

Deutscher Jugend-Champion Klub 

Der Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" wird an Eurasier verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Es gibt keine zeitliche Einschränkung.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftseurasier bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (Klub)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Zuerkennung des Titel "Deutscher Jugend-Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
  • Kopie der Ahnentafel
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
  • Gebühr 20,00 Euro

 

Deutscher Veteranen-Champion Klub 
Der Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" wird an Eurasier verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Es gibt keine zeitliche Einschränkung.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Zuerkennung des Titel "Deutscher Veteranen-Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
  • Kopie der Ahnentafel
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
  • Gebühr 20,00 Euro

 

© 2007 Eurasier Klub e.V. - Update: 14. Dez 2009