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Deutscher Champion VDH
HTML clipboardDer Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an
Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel
„Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens
drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen
errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei
mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die
Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau und auf der
VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort
errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften
gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für
den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im
Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Zwischen der ersten
und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12
Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an
einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“
berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen
Rassehunde-Ausstellungen im In
- und Ausland.
Übergangsregelung: Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem
01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten
Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon
mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004
errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder
VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene
Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse
möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten
Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft
vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft
umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund
bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein
Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Zuerkennung des
Titel "Deutscher Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften
den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende
Unterlagen eingereicht werden:
- Fünf
Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des
einheitlichen Richterberichtsformular mit Vermerk der vergebenen
Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen
- Kopie der Ahnentafel oder
Registrierbescheinigung
- Gebühr 35,00 Euro
- Zusatzgebühr bei
Überprüfung/Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
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Deutscher Jugend-Champion VDH
| HTML clipboardDer Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" wird an
Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften -
davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen - auf
den Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und
zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche
Einschränkungen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen
an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der
höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt
im Ermessen des Zuchtrichters. Für den
zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der
höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben
werden. Die
Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn
am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des
Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf
Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Zuerkennung des
Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften
den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende
Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte
- Kopie der Ahnentafel oder
Registrierbescheinigung
- Gebühr 20,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
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Deutscher Veteranen-Champion VDH
| HTML clipboardDer Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird
an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften
- davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen - auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden,
und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne
zeitliche Einschränkungen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten
Rassehunde-Ausstellungen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin
- Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den
zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben
werden. Die
Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn
am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des
Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf
Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Zuerkennung des
Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften
den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende
Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte
- Kopie der Ahnentafel oder
Registrierbescheinigung
- Gebühr 20,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
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Internationaler-Schönheits-Champion
| Vier durch
die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei
verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein
zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Vergabe der
Anwartschaften: Vergabe des CACIB (nur in der
Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der
Gebrauchshund-klasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des
CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen
werden: CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin
einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig
von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin
einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich II" bewertet sind. Der
CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt
bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und
überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem
Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler
Schönheits-Champion" von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am
Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige
Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des
CACIB und des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet
die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
Zuerkennung des Titel
"Internationaler Schönheits-Champion": Für die Zuerkennung durch die
FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht
werden: - Auflistung der vier erworbenen
CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des
Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatum, des Zuchtrichters und
der Katalognummer.
- Fotokopie einer Ahnentafel des für den
Titel vorgesehenen Hundes
- Gebühr 37,00
Euro
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Deutscher Champion Klub
Der Titel „Deutscher Champion (Klub)“ wird an Eurasier verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die vier Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen.
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Offenen-, Zwischen-, Championklasse an den erstplazierten Eurasier mit der Formwertnote Vorzüglich möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse mit der Formwertnote Vorzüglich kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftseurasier bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (Klub)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Zuerkennung des Titel
"Deutscher Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während
der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und
gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des
Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Vier Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformular
mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
- Kopie der Ahnentafel
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
- Gebühr 30,00 Euro
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Deutscher Jugend-Champion Klub
Der Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" wird an Eurasier verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Es gibt keine zeitliche Einschränkung.
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Jugendklasse an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftseurasier bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (Klub)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Zuerkennung des Titel
"Deutscher Jugend-Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während
der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und
gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des
Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte
mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
- Kopie der Ahnentafel
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
- Gebühr 20,00 Euro
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Deutscher Veteranen-Champion Klub
Der Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" wird an Eurasier verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" vorgeschlagen wurden; des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Es gibt keine zeitliche Einschränkung.
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Veteranenklasse an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Zuerkennung des Titel
"Deutscher Veteranen-Champion Klub (EKW)":
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während
der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und
gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des
Titels müssen der EKW-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte
mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft laut den Titelbestimmungen
- Kopie der Ahnentafel
- Angabe des Eigentümers mit
aktueller Anschrift (für die Titelurkunde)
- Gebühr 20,00 Euro
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 © 2007 Eurasier Klub e.V.
- Update: 14. Dez 2009
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